Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald

Ansprechpartner für dieses Aufgabengebiet:

Dipl.-Ing. Heike Strobel

(Symbolbild)


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Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Fortschreibung des Regionalplans Nord­schwarzwald gemäß § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 11.10.2017 beschlossen, das Verfahren zur Gesamtfortschrei­bung des Regionalplans 2015 Nord­schwarz­wald, der seit März 2005 verbindlich ist, einzuleiten. Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Aufstellung des Plans zu unterrichten.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Pressemitteilung sowie über die Homepage des Regionalverbandes. Bei dieser Unterrichtung handelt es sich noch nicht um die offizielle Beteiligung am Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 12 Abs. 2 und 3 des Landesplanungsgesetzes. Diese folgt erst später nach Vorliegen eines Planentwurfs. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen konkret zur Fortschreibung des Plans gegenüber dem Regionalverband zu äußern. Erste Anregungen oder Hinweise können aber auch jetzt schon an die Mail-Adresse stellungnahmen@rvnsw.de mit dem Betreff „Regionalplan­fort­schreibung“ geschickt werden.


Einführung

Der Mensch beansprucht Raum und verändert ihn. Dazu tragen vielfältige Entwicklungen in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholen, Kommunikation und Verkehr bei. Die Raumordnung hat generell die Aufgabe, diese Ansprüche an den Raum sowie deren Veränderung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse mit den vorhandenen natürlichen Ressourcen abzustimmen und wertgleiche Lebensbedingungen für die Bevölkerung herzustellen und zu gestalten.

Im Land Baden-Württemberg übernehmen diese Aufgabe der Abstimmung und Steuerung der unterschiedlichen Raumansprüche die zwölf Regionalverbände, die dazu für das Gebiet ihrer Region sogenannte Regionalpläne aufstellen. Die Regionalpläne konkretisieren den Landesentwicklungsplan 2002 und stellen mit ihren Festlegungen das raumordnerische ‚Kursbuch‘ für die weitere Entwicklung der Region dar.

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Regionalpläne

Regionalpläne enthalten für einen Planungszeitraum von ca. 15 Jahren unter anderem Vorgaben für:

  • Die regionale Siedlungsstruktur insbesondere durch die Festlegung von Zentralen Orten mit besonderer Versorgungsfunktion für das Umland und kleinere Nachbargemeinden, regionale Entwicklungsachsen, Siedlungsbereiche zur Konzentration der Wohn- und Gewerbeentwicklung sowie von Schwerpunkten für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungseinrichtungen
  • Die regionale Freiraumstruktur insbesondere durch die Festlegung von Regionalen Grünzügen, Grünzäsuren und von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für vielfältige freiraumbezogene Funktionen und Nutzungen wie z.B. die Landwirtschaft oder Windenergie
  • Die regionale Rohstoffsicherung durch Festlegung von Abbau- und Sicherungsgebieten
  • Die Festlegung von Gebieten für regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte
  • Die räumliche Sicherung von Trassen für Leitungen oder Verkehrswege.


Der derzeit geltende Regionalplan 2015 Nordschwarzwald wurde Anfang der 2000er Jahre konzipiert, 2004 beschlossen und ist seit März 2005 verbindlich. Die Planungsgrundlagen für die in diesem Regionalplan getroffenen Festlegungen sind teilweise über 20 Jahre alt und bedürfen daher einer Aktualisierung. Dazu wurde beispielsweise der Landschaftsrahmenplan neu erarbeitet; auch ist ein aktueller Teilregionalplan Landwirtschaft aufgestellt worden und eine Fortschreibung des Teilregionalplans Rohstoffsicherung erfolgt. Auf diesen und anderen Vorarbeiten aufbauend ist der Regionalplan in den kommenden Jahren gesamthaft fortzuschreiben.

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Verfahren

Die Aufstellung von Regionalplänen und damit auch die Erarbeitung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans folgen gesetzlichen Regelungen des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg (LplG). Der erste Schritt auf diesem Weg erfordert einen Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans. Dieser Einleitungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 11. Oktober 2017 gefasst:

Hier finden Sie die betreffende Beschlussvorlage 57/2017 samt Ablaufplan.

Hier finden Sie die Niederschrift 80/2017 zur Sitzung des Planungsausschusses vom 11.10.2017.

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Erste Hinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf unterschiedliche Art und Weise sichergestellt:

  • Eine frühzeitige Unterrichtung über die anstehende Gesamtfortschreibung im Vorfeld der eigentlichen Planaufstellung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 über eine online-Plattform auf der Internet-Seite des Regionalverbands unter www.rvnsw.de erfolgen. Dabei soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, erste Hinweise zur Fortschreibung geben zu können;
  • Die Sitzungen der Gremien, in denen beispielsweise Zwischenergebnisse zu Fachkapiteln oder andere Themen im Zusammenhang mit der Regionalplanfortschreibung behandelt werden, sind in der Regel öffentlich; auf diese Sitzungen wird auf der Internet-Seite des Verbandes sowie mit Pressemitteilungen hingewiesen;
  • Nach der Erarbeitung eines Entwurf des Regionalplans erfolgt eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Planentwurfs über mehrere Wochen bei der Geschäftsstelle des Verbandes sowie der Stadt Pforzheim und den Landkreisen Enzkreis, Calw und Freudenstadt, außerdem durch die Einstellung des Planentwurfs in das Internet mit der Möglichkeit, auch Stellungnahmen über die Online-Plattform abgeben zu können.

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